Finger weg vom Ladenöffnungsgesetz
Die von der CDU-geführten Landesregierung erreichte Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten war und ist richtig. Sie hat sich in den zurückliegenden fünf Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes bewährt. Das bestätigt der Evaluationsbericht zum Gesetz ebenso wie die schriftlichen Stellungnahmen zur heutigen Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Düsseldorfer Landtags. Das Ladenöffnungsgesetz trägt den Wünschen und Bedürfnissen der Kunden wie auch der Händler Rechnung und wird von beiden Seiten sehr gut angenommen. Es ermöglicht eine kundenfreundliche Anpassung der Ladenöffnungszeiten an die veränderten Lebensumstände moderner Verbraucherhaushalte. Jeder Händler kann heute frei entscheiden, ob und wie er die gesetzlichen Möglichkeiten ausnutzen will.
Eine Rücknahme dieser Regelung, wie sie die rot-grüne Minderheitsregierung fordert, würde eine Bevormundung von Kunden und Händlern bedeuten. Auch im Rhein-Kreis Neuss benötigen die Menschen keine Bevormundung der Politik, wann sie einkaufen gehen sollen. Das lehnt die CDU-Landtagsfraktion strikt ab. Wir brauchen keine Landesregierung, die die Menschen per Gesetz erziehen und in ihren Freiheiten beschneiden will. Aus Sicht der CDU ist das Gesetz für ganz Deutschland vorbildlich. Es bietet einen guten Ausgleich zwischen dem Wunsch von Verbrauchern und Händlern nach flexiblen Ladenöffnungszeiten und dem christlichen Anliegen, dass Sonn- und Feiertage besonders geschützte Tage bleiben.
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